Im laufenden Strafverfahren vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg (Az. 632 KLs 10/25 / StA 4161 Js 1/24) gegen Christina Block, Gerhard Delling und weitere Angeklagte hat das Bündnis Menschenrechtsschutz (Dipl.-Psych. Hicran Taraz M.A. und Alexander Emil Schröpfer) am 26. August 2026 eine offizielle Amicus-Curiae-Stellungnahme eingereicht. Die Schutzintervention wurde über das sichere elektronische Justizpostfach (eBO) direkt der Gerichtsakte zugeführt und zeitgleich der Staatsanwaltschaft Hamburg sowie den Verteidigern übermittelt.
Die verfassungsrechtliche Schutzintervention stützt sich auf vier zentrale Pfeiler:
1. Zerschlagung der Täter-Opfer-Umkehr:
Die Kindesmutter Christina Block verfügte über einen rechtskräftigen, vollstreckbaren Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg zur sofortigen Herausgabe der gemeinsamen Kinder. Die fortgesetzte Weigerung des Kindsvaters Stephan Hensel seit 2021, diesen Beschluss zu befolgen, stellt den eigentlichen Rechtsbruch dar.
2. Beweisaufnahme belegt fehlenden Tatbeitrag:
Die Einlassung vor Gericht ergab, dass Christina Block keine Kenntnis der konkreten Durchführung der Silvesternacht hatte. Gerhard Delling war zu keinem Zeitpunkt in operative Maßnahmen eingebunden. Für beide Angeklagte wird der Freispruch gefordert.
3. Das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) als Schranke:
Mangels verfassungsrechtlich gebotener Zitierung des Grundrechts auf Freiheit der Person im Strafgesetzbuch fehlt den Strafgerichten die gesetzliche Eingriffserlaubnis zur Verhängung von Freiheitsstrafen.
4. Gefahrenabwehr (PsychKG) und Kinderschutz-Expertise:
Die Ursache des Verfahrens liegt in der pathologischen Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) durch Stephan Hensel. Der renommierte Bremer Kinderpsychologe Dr. Stefan Rücker (We Protect Kids) wurde über das eingereichte Schutzdossier informiert.
Das vollständige Dossier nebst 5 PDF-Expertisen steht öffentlich zur Einsicht bereit:
