Dienstrad-Leasing: Rundum sicher unterwegs So funktioniert der Versicherungsschutz

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Was deckt die Vollkaskoversicherung wirklich ab?
„Wer sein Dienstrad regelmäßig nutzt, kennt das: Irgendwann sind die Reifen abgefahren, die Bremsen verschlissen oder der Akku lässt nach. Genau hier setzt ein besonderer Vorteil beim Dienstrad-Leasing von Ride RadimDienst an: Typische Verschleißteile wie Reifen, Bremsen, Antrieb und auch die Akkuleistung sind ohne Deckelung abgesichert. Gerade für Menschen, die täglich mit dem Rad unterwegs sind, ist das ein großer Pluspunkt.
Doch die Ride-Vollkaskoversicherung leistet noch mehr: Sie schützt unter anderem bei Schäden durch Stürze, Kollisionen oder wenn das Rad umkippt und dabei zum Beispiel der Bremshebel abbricht. Auch mutwillige Beschädigung durch andere sowie Schäden aufgrund von Sturm, Hagel, Überschwemmung, Brand oder Explosion sind mitversichert. Gleiches gilt für Schäden an Akku, Motor oder Steuerung, die etwa durch Feuchtigkeit oder einen Kurzschluss entstehen. Auch wenn das Rad falsch bedient wird, besteht Versicherungsschutz. Treten nach Ablauf der zweijährigen Sachmängelhaftung Material- oder Produktionsfehler auf, sind auch diese abgesichert.“
Wo greift der übliche Versicherungsschutz nicht?
„Nicht jeder Kratzer ist ein Versicherungsfall. Kleine Schrammen oder Gebrauchsspuren, die das Fahren nicht einschränken, sind nicht abgedeckt. Das gilt zum Beispiel, wenn das abgestellte Rad umkippt und nur oberflächliche Schäden entstehen. Geht der Schlüssel für das Fahrradschloss verloren, greift die Versicherung ebenfalls nicht. Auch regelmäßige Service- und Wartungsarbeiten gehören nicht zur Kaskoversicherung. Diese halten das Rad in Schuss zum Beispiel durch das Nachstellen der Schaltung. Das gilt auch für das Inspektionspaket: Es übernimmt die Kosten für die Inspektion selbst. Werden dabei zusätzliche Wartungs- oder Einstellarbeiten notwendig, sind diese weder automatisch über die Kaskoversicherung noch über das Inspektionspaket abgedeckt.“

Was tun, wenn das Dienstrad geklaut wird?
„Damit der Diebstahlschutz greift, muss das Rad immer an- und abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich ab der Übernahme des Dienstrads und sogar weltweit. Wird das Rad dennoch gestohlen, ist schnelles Handeln notwendig. Der Diebstahl sollte umgehend bei der Polizei oder über die Onlinewache gemeldet werden. Dabei ist es wichtig, dass alle Angaben wie Marke, Modell, Rahmennummer und mitgeleastes Zubehör vollständig angegeben werden. Im nächsten Schritt muss der Vorfall im Onlineportal von Ride RadimDienst gemeldet werden. Sobald die polizeiliche Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen geprüft wurden, kann ein neues, gleichwertiges Dienstrad ausgewählt werden. Dieses wird anschließend in den bestehenden Leasingvertrag übernommen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden.“
Wie geht es weiter, wenn das Dienstrad beschädigt ist?
„Ein Sturz oder ein Unfall können schnell dazu führen, dass das Rad repariert werden muss. Wichtig ist, die Beschädigung möglichst schnell mit Bildern zu melden. Das funktioniert ganz einfach über das Onlineportal von Ride RadimDienst. Anschließend kommen per E-Mail eine Schadennummer und alle weiteren Informationen zum Ablauf. Mit dieser Nummer können sie anschließend einen Termin bei einem Ride-Partnerhändler vereinbaren. Dort reicht der Hinweis aus, dass es sich um ein geleastes Dienstrad von Ride RadimDienst handelt. Die Reparatur und die Abrechnung werden anschließend direkt zwischen dem Fachhandel und uns abgewickelt – so ist der Ablauf schnell und unkompliziert geregelt.“
„Versicherungsschutz muss vor allem eines sein: verständlich. Deshalb setzen wir auf klare Abläufe und eine schnelle Unterstützung im Schadenfall, damit unsere Kund*innen sorgenfrei mit ihrem Dienstrad unterwegs sein können.“, fasst Kurig abschließend zusammen.

* https://nrw.adfc.de/artikel/unfallzahlen-2025

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